Alle Tarife verstehen sich umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung (gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG).
KFL – Krankenfürsorge für OÖ – Landesbedienstete
Die Krankenfürsorge gewährt eine jährliche Massage-Pauschale, mit der 90% der Behandlungskosten bis maximal 350.- bezahlt werden, diese Pauschale wird auch ohne Ärztliche Vorschreibung gewährt.
LKUF – OÖ. Lehrer Krankenfürsorge
Die Krankenfürsorge gewährt eine jährliche Massage-Pauschale, mit der 90% der Behandlungskosten in einen Massageinstitut mit Gewerbeberechtigung bis zu maximal 380.- bezahlt werden. Ein vorheriges ärztliches Empfehlungsschreiben sowie die Vorlage der Originalrechnung sind Grundvoraussetzung für eine Kassenleistung des Versicherten.
Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.